AGB’s, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Angebotes von Sandra Jeschke Die HR-Expertin
1. Allgemeines
1.1 Sandra Jeschke Die HR-Expertin, bietet diverse HR-Services an für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (im Folgenden „Kunde“ genannt).
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen Sandra Jeschke Die HR-Expertin und dem jeweiligen Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
1.3 Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn Sandra Jeschke Die HR-Expertin diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sandra Jeschke Die HR-Expertin deren Geltung schriftlich bestätigt.
2. Gegenstand des Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftragsverhältnisses sind diverse HR-Services im Auftrag der Kunden.
2.2 Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Sandra Jeschke die Auftragserteilung durch den Kunden in Textform bestätigt hat.
2.3 Sandra Jeschke Die HR-Expertin führt keine Rechtsberatung durch. Im Falle eines Rechtsstreits wird sie daher nicht als Vertreter des Kunden tätig.
3. Fertigstellungszeit
3.1 Sandra Jeschke Die HR-Expertin bearbeitet die ihr erteilten Aufträge schnellstmöglich.
3.2 Angaben zu Fertigstellungszeiten stellen lediglich eine Schätzung der Bearbeitungsdauer dar und können konjunkturbedingten Schwankungen unterliegen. Sie sind daher unverbindlich, sofern Sandra Jeschke Die HR-Expertin nicht ausdrücklich einen bestimmten Fertigstellungstermin schriftlich zugesagt hat.
3.3 Im Falle des Ablaufs eines als verbindlich zugesagten Fertigstellungstermins ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Mitwirkungspflicht
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, Sandra Jeschke Die HR-Expertin sämtliche Umstände mitzuteilen und Informationen zu Verfügung zu stellen, die für die Erledigung des Auftrages von Bedeutung sein können.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Sandra Jeschke Die HR-Expertin jegliche Unterstützung zu gewähren, die zur Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden und seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig im erforderlichen Umfang und für Sandra Jeschke Die HR-Expertin kostenfrei erbracht werden.
4.4 Bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden ist Sandra Jeschke Die HR-Expertin berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung zu verweigern.
4.5 Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht termingerecht oder nicht ausreichend nachkommt, ist Sandra Jeschke Die HR-Expertin berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise der Preisliste von Sandra Jeschke Die HR-Expertin. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Sandra Jeschke Die HR-Expertin ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, der jedoch den Betrag der bei dem Auftrag anfallenden Vergütung nicht übersteigen darf. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig.
5.3. Die an Sandra Jeschke Die HR-Expertin zu leistende Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von Sandra Jeschke Die HR-Expertin ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden sind.
6.2 Im Fall erheblicher Abweichungen der von Sandra Jeschke Die HR-Expertin erbrachten Leistungen von der Leistungsbeschreibung ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu rügen und Sandra Jeschke Die HR-Expertin die Möglichkeit zur Abhilfe zu verschaffen. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn die von Sandra Jeschke Die HR-Expertin erbrachte Leistung mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht in Einklang zu bringen ist. Erst wenn es Sandra Jeschke Die HR-Expertin innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, die erheblichen Abweichungen durch Nachbesserung zu beseitigen oder so abzuändern, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Leistung dargebracht wird, kann der Kunde, die nach dem Vertrag für diese Leistung zu zahlende Vergütung in dem Maße mindern, als zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Wert der fehlerhaften Leistung zu dem Wert der fehlerfreien Leistung gestanden haben würde.
6.3 Anstelle und unter den Voraussetzungen der Herabsetzung der Vergütung kann der Kunde den Vertrag in Bezug auf die jeweilige Leistung fristlos kündigen. Dies gilt nur dann, wenn dem Kunden die Annahme der mangelhaften Leistung aus einem wichtigen, der Sandra Jeschke Die HR-Expertin erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Im Falle einer solchen Kündigung hat der Kunde den Wert der Leistung bis zu diesem Zeitpunkt zu vergüten. Ein Erfüllungsanspruch des Kunden besteht nach Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht.
6.4 Sandra Jeschke Die HR-Expertin haftet gegenüber dem Kunden für Ansprüche, die nicht auf den Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet sind, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragsrechte bzw. -pflichten, die sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses ergeben, von der Pflichtverletzung betroffen sind. In diesem Fall haftet Sandra Jeschke Die HR-Expertin auch für einfache und leichte Fahrlässigkeit.
6.5 Sandra Jeschke Die HR-Expertin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg, der mit der Auftragserteilung durch den Kunden bezweckt wurde.
6.6 Nach Übersendung einer Textdatei ist der Kunde zur ordnungsgemäßen Sicherung dieser Datei verpflichtet. Sandra Jeschke Die HR-Expertin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt oder es unterlassen hat, eine Sicherungsdatei der Leistung zu erstellen.
7. Datenschutz, Vertraulichkeit
7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Sandra Jeschke Die HR-Expertin personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Kunden- bzw. Nutzerdaten werden nur zur Erfüllung des Auftrages gespeichert, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Verwendung der Daten und die Verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch Sandra Jeschke Die HR-Expertin.
7.2 Sämtliche Sandra Jeschke Die HR-Expertin vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Kunden betreffen, werden absolut vertraulich behandelt. Sandra Jeschke Die HR-Expertin kann es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen.
8. Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Texten und Inhalten verbleiben bei Sandra Jeschke Die HR-Expertin. Der Kunde darf die von Sandra Jeschke Die HR-Expertin erstellten Texte und Inhalte nur zu eigenen, im Auftrag genannten Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, soweit nicht der Auftrag dies gebietet.
8.2 Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Dateien und Inhalte sind ausgeschlossen.
8.3 Branding, Copyright- und Urheberhinweise von Sandra Jeschke Die HR-Expertin dürfen aus den Dateien und Inhalten entfernt werden, wobei dies die Rechte und Pflichten aus Ziffer 8.1 nicht tangiert.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformabrede selbst.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
9.3 Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 46 EGBGB) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Köln.
Köln, 06. Oktober 2023
Sandra Jeschke
Die HR-Expertin